Fütterung der Kaninchen
© Dr. Doris Quinten

frisches Wasser gutes Heu

• darf keinerlei Anzeichen von Schimmelbildung aufweisen, wie z.B. muffigen Geruch o.ä.,
• zu jeder Jahreszeit in ausreichender Menge nötig.

Nagematerial

• Äste von Weide, Buche, Haselnuss, Apfel- oder Birnbaum.
• keine Äste von unbekannten Gehölzen oder von Gartenziersträuchern, da sie oft giftige Inhaltsstoffe enthalten.

Grünfutter

• muß gründlich gewaschen, jedoch völlig trocken sein, d.h. nach dem Waschen gründlich abtrocknen!!
• keine Kohlgewächse, sie können zu Blähungen führen!
• gut geeignet sind z.B.: Salat (alle Sorten), Gurken, Karotten (mit Kraut), Petersilie, Tomaten, Mangold, Grünmais, Sellerie-, Rettich- oder Radieschenblätter, Futterrüben, Rote Rüben, Chicorée, Kartoffeln (gekocht), Apfel, Birne, Melone, Banane, Wildkräuter wie Löwenzahn, frisches Gras, Bärenklau, Wegerich, Schafgarbe, Wiesenklee

Mischfutter für Kaninchen

• maximal 1 Eßlöffel pro Tag, nicht mehr, da es zu starkem Fettansatz führen kann !

Knäckebrot, Zwieback

• kein Gebäck!
• Brotreste sind problematisch wegen möglicher Schimmelbildung, auch wenn sie noch nicht sichtbar ist !

Allgemeines

• Kaninchen reagieren auf Änderung der Futterzusammenstellung sehr leicht mit Verdauungsstörungen. Es empfiehlt sich daher, das Futter möglichst gleichmäßig, aber in einer vielseitigen, abwechslungsreichen Mischung zusammenzustellen und häufige Veränderungen zu vermeiden. Ist eine Umstellung des Futters nötig (z.B. wenn nach der Winterperiode mit wenig Grünfütterung wieder damit begonnen wird), muss diese ganz allmählich und vorsichtig erfolgen, d.h. das neue Futter wird nur in kleinen, langsam größer werdenden Mengen dem gewohnten beigegeben.
• Jedes Futter darf nur in einwandfreiem Zustand verfüttert werden. Vor allem Grünfutter darf nie verdorben oder welk gegeben werden. Altes, verdorbenes Futter muss regelmäßig entfernt werden, da die Kaninchen darauf sehr empfindlich mit schweren Verdauungsstörungen reagieren können.
• Grünfutter darf weder von Flächen stammen, die mit Pestiziden behandelt wurden (z.B. Ränder von Feldern), noch von Straßenrändern (Autoabgase!).