Grundrechte der Tiere

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Die Grundrechte der Tiere

sind definiert als fünf Freiheiten:


1. Die Freiheit von Schmerzen,
    Verletzungen und Krankheiten

2. Die Freiheit von Hunger, Durst und
    Mangelerscheinungen

3. Die Freiheit, normale Verhaltensmuster zu zeigen

4. Die Freiheit von Angst und Not

5. Die Freiheit von Stress und körperlichem Unwohlsein





Bei Wildtieren kommt noch ein sechstes Grundrecht hinzu:

6. Die Freiheit, in Freiheit leben zu können


Dafür setze ich mich ein!
 


21.08.2020